Ernst & Young und W&H erstellen Gutachten zur Marktorientierte Direktvergabe (MOD) als Alternative im Ausschreibungswettbewerb

Gemeinwirtschaftliche Verkehre kön­nen nach dem EuGH-Urteil vom 24.07.2003 auch oh­ne Ausschreibungen an ÖPNV-Unternehmen durch die Aufgabenträger ver­ge­ben wer­den. Voraussetzung da­für, dass die Zahlungen nicht als Beihilfe ge­wer­tet wer­den, ist al­ler­dings die Erfüllung von 4 Kriterien:

  1. Betrauung mit ge­mein­wirt­schaft­li­cher Leistung; Verpflichtung muss klar de­fi­niert sein.
  2. Ausgleichzahlungsparameter müs­sen zu­vor ob­jek­tiv und trans­pa­rent auf­ge­stellt sein.
  3. Ausgleich muss an­ge­mes­sen sein (Kostendeckung und an­ge­mes­se­ner Gewinn).
  4. Höhe des Ausgleichs muss sich an den Kosten mes­sen, die ein durch­schnitt­li­ches, gut ge­führ­tes Unternehmen bei der Erfüllung der ge­mein­wirt­schaft­li­chen Verpflichtungen hätte.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen emp­fiehlt die MOD als Alternative zum Ausschreibungswettbewerb – ins­be­son­de­re weil ho­he Ausschreibungskosten ver­mie­den wer­den. 
(sie­he www.vdv.de Pressemitteilung 12/04)

In Arbeitsgemeinschaft mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young Berlin, Dr. Winckler Consulting & Planung Berlin er­ar­bei­tet WAGENER & HERBST als Fachberatung Gutachten, in­wie­weit die EuGH — Kriterien er­füllt wer­den. Grundlage sind Benchmarking-Daten und Checklisten zur Unternehmensführung. 

Ernst & Young und W&H er­stel­len Gutachten zur Marktorientierte Direktvergabe (MOD) als Alternative im Ausschreibungswettbewerb
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