Gemeinwirtschaftliche Verkehre können nach dem EuGH-Urteil vom 24.07.2003 auch ohne Ausschreibungen an ÖPNV-Unternehmen durch die Aufgabenträger vergeben werden. Voraussetzung dafür, dass die Zahlungen nicht als Beihilfe gewertet werden, ist allerdings die Erfüllung von 4 Kriterien:
- Betrauung mit gemeinwirtschaftlicher Leistung; Verpflichtung muss klar definiert sein.
- Ausgleichzahlungsparameter müssen zuvor objektiv und transparent aufgestellt sein.
- Ausgleich muss angemessen sein (Kostendeckung und angemessener Gewinn).
- Höhe des Ausgleichs muss sich an den Kosten messen, die ein durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen bei der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen hätte.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen empfiehlt die MOD als Alternative zum Ausschreibungswettbewerb – insbesondere weil hohe Ausschreibungskosten vermieden werden.
(siehe www.vdv.de Pressemitteilung 12/04)
In Arbeitsgemeinschaft mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young Berlin, Dr. Winckler Consulting & Planung Berlin erarbeitet WAGENER & HERBST als Fachberatung Gutachten, inwieweit die EuGH — Kriterien erfüllt werden. Grundlage sind Benchmarking-Daten und Checklisten zur Unternehmensführung.