Allgemeine Beratungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Nichtgeltung der AGB unserer Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge mit Unternehmen, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist:
- Unternehmensführung/Managementberatung
- Personal- und Sozialwesen
- Marketing und Vertrieb
- Technik und Logistik
- Datenverarbeitung einschließlich der Vorbereitung von Hard- und Software-Auswahlentscheidungen
- Finanz- und Rechnungswesen
- Controlling
- Verwaltung und Organisation
- Außenwirtschaft (Export/Import)
- Unternehmensbewertung
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen abweichen sowie alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Anzahl.
1.4 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang, Einsatz von Subunternehmern, Selbstbelieferungsvorbehalt
2.1 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken, soweit nicht durch Individualvereinbarung etwas anderes vereinbart wird.
2.2 Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
2.3 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
2.4 Soweit Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen, behält sich der Auftragnehmer das rechtzeitige Tätigwerden dieser Unterauftragnehmer vor. Dies gilt nur für den Fall, daß das nicht rechtzeitige Tätigwerden des Unterauftragnehmers nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Unterauftragnehmern. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich vom Auftragnehmer informiert. Soweit die Gegenleistung des Auftraggebers bereits erbracht ist, wird sie unverzüglich vom Auftragnehmer zurückerstattet.
§ 3 Schweigepflicht/Datenschutz
3.1 Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
3.2 Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
3.3 Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§ 5 Vergütung/Zahlungsbedingungen/eingeschränkte Aufrechnung
5.1 Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist ausgeschlossen soweit nicht durch Individualvereinbarung etwas anderes vereinbart ist. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.
5.2 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Nach dem Vertragsabschluß eingetretene Kosten- und/oder Leistungssteigerungen berechtigen den Auftragnehmer, den Preis im Rahmen dieser Steigerungen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 2 Monate liegen und wenn der Auftragnehmer diese Steigerung nicht zu vertreten hat.
5.3 Forderungen des Auftragsnehmers werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Soweit es sich um einen Werkvertrag handelt ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich die Abnahme oder die Vollendung statt der Abnahme Voraussetzung für die Fälligkeit. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
5.4 Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
5.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
6.1 Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Ebenso betreffen diese Haftungsbeschränkungen nicht dem Auftragnehmer zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nicht.
Bei anderen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf maximal € 50.000,00 begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem Schluß des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müßte.
Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist.
§ 7 Schutz des geistigen Eigentums
7.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 8 Kündigung
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit es sich nicht um einen Werkvertrag handelt, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.
8.2 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.3 Der Auftragnehmer hat das recht auf Bezahlung seiner bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen, die mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
§ 9 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen
9.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
9.2 Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
9.3 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, der gem. § 9.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 10 Sonstiges
10.1 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
10.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
Der Auftragnehmer kann jedoch nach seiner Wahl auch am Sitz des Auftraggebers klagen.